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Informationen zum Elster-Verfahren
(Online-Abgabemöglichkeit der Umsatzsteuervoranmeldung)


Ab der Windows-Version 4.525 von SOFTBUCH ist auch eine Online-Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) für das Jahr 2023 mit dem Zusatzprogramm Softbuch Online (ab Version 4.623) möglich.
 

Voraussetzungen für das Elster-Verfahren

Voraussetzungen zur Online-Abgabe ist eine korrekt konfigurierte Internetanbindung, über die die Daten der UStVA versandt werden können. Sollten Sie zur Sicherung Ihrer Internetanbindung eine Firewall (Schutzprogramm) einsetzen, so ist darauf zu achten, dass die Firewall so konfiguriert ist, dass das Zusatzprogramm Softbuch Online auch ungehindert auf das Internet zugreifen kann.
Das Elster-Verfahren benötigt nach aktuellem Stand als Betriebssystem Windows XP (SP3) oder neuer. Somit werden laut Finanzverwaltung momentan folgende Windows-Version unterstützt:
   - Windows 10/11  (ausser mobil für Tablet/Phone)
 

Die folgenden älteren Windows-Versionen werden nach unseren Information somit nicht mehr offiziell unterstützt:
   - Windows XP (SP3)
   - Windows 7
   - Windows 8
 

Da die Übertragungsschnittstelle zu den Servern (Verbindungs-Computer) der Finanzverwaltung in der Regel auch im laufenden Jahr z.B. wegen geänderten Steuer-/Finanzamtsnummern bzw. Finanzamtsadressen mehrfach angepasst wird, wird auch eine Downloadmöglichkeit der Updates von SOFTBUCH benötigt. Hierzu genügt schon ein Internet-Browser (z.B. Firefox, Internet-Explorer, Chrome, Edge, Opera,  o.ä.) mit Internetzugang, über den die entsprechenden Updates per Download bezogen werden können.

Die jeweiligen Updates von SOFTBUCH können - wie auch schon in der Vergangenheit - von unseren Internetseiten per Download (siehe unseren Downloadbereich) bezogen werden.  

 

Online-Abgabe mit dem Programm der Finanzverwaltung

Eine Online-Abgabe ist auch über das so genannte "Elster-Portal" der Finanzverwaltung möglich, wobei die zu übertragenden Werte hierbei manuell eingetragen werden müssen. Über dieses Portal kann in der Regel jedes Jahr meist ab Ende Januar übermittelt werden. Beachten Sie hierfür auch unsere Links (Verknüpfungen zu anderen Internetseiten) auf unserer Link-Seite.

Unabhängig von der Online-Abgabe kann nach unserem Wissen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen auf gesonderten Antrag und nur noch in Einzelfällen die Umsatzsteuervoranmeldung in Papierform abgegeben werden.
 


 

Stand:  25.03.2024
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