Informationen zum Elster-Verfahren
(Online-Abgabemöglichkeit der
Umsatzsteuervoranmeldung)
Ab der Windows-Version 4.633 von SOFTBUCH
ist auch eine Online-Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA)
für das Jahr 2024 mit dem Zusatzprogramm
Softbuch Online (ab Version 4.623) möglich.
Voraussetzungen für das Elster-Verfahren
Voraussetzungen zur Online-Abgabe
ist eine korrekt konfigurierte Internetanbindung, über die die Daten der UStVA
versandt werden können. Sollten Sie zur Sicherung Ihrer Internetanbindung eine
Firewall (Schutzprogramm) einsetzen, so ist darauf zu achten, dass die Firewall
so konfiguriert ist, dass das Zusatzprogramm Softbuch Online auch ungehindert auf das Internet zugreifen
kann.
Das Elster-Verfahren benötigt nach aktuellem Stand als Betriebssystem Windows
XP (SP3)
oder neuer. Somit werden laut Finanzverwaltung momentan folgende Windows-Version unterstützt:
- Windows 10/11 (ausser mobil für Tablet/Phone)
Die folgenden älteren Windows-Versionen werden nach unseren Information somit
nicht mehr offiziell unterstützt:
- Windows 10
- Windows 11
Da die
Übertragungsschnittstelle zu den Servern (Verbindungs-Computer) der
Finanzverwaltung in der Regel auch im laufenden Jahr z.B. wegen geänderten Steuer-/Finanzamtsnummern bzw.
Finanzamtsadressen mehrfach angepasst wird, wird auch eine Downloadmöglichkeit
der Updates von SOFTBUCH benötigt. Hierzu genügt schon ein Internet-Browser
(z.B. Firefox, Internet-Explorer, Chrome, Edge, Opera, o.ä.) mit Internetzugang, über
den die entsprechenden Updates per Download bezogen werden können.
Die jeweiligen Updates von
SOFTBUCH können - wie auch schon in der Vergangenheit - von unseren
Internetseiten per Download (siehe unseren
Downloadbereich) bezogen werden.
Online-Abgabe mit dem Programm
der Finanzverwaltung
Eine Online-Abgabe ist auch über
das so genannte "Elster-Portal" der Finanzverwaltung möglich, wobei die zu übertragenden Werte
hierbei manuell eingetragen werden
müssen. Über dieses Portal kann in der Regel jedes Jahr meist ab Ende Januar
übermittelt werden. Beachten Sie hierfür auch unsere Links (Verknüpfungen zu
anderen Internetseiten) auf unserer Link-Seite.
Unabhängig von der Online-Abgabe
kann nach unserem Wissen nur noch unter bestimmten
Voraussetzungen auf gesonderten Antrag und nur noch in Einzelfällen die
Umsatzsteuervoranmeldung in Papierform abgegeben werden.