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Informationen zur E-Bilanz
Erläuterung: E-Bilanz-Übermittlung über das Portal "eBilanz-Online" des BundesanzeigerAuf dem Portal des Bundesanzeigers können sich Anwender registrieren und die jeweiligen Firmenstammdaten als Mandantendaten hinterlegen, die dann sowohl für die E-Bilanz als auch für die Veröffentlichung immer wieder verwendet werden können. Zur Übermittlung einer E-Bilanz kann dann je nach Firmierung die entsprechende E-Bilanz-Art bzw. der entsprechende Umfang und die gewünschte Taxonomie gewählt werden. Die Übergabe der Kontensalden kann dann entweder durch das Einlesen einer Excel-Tabelle oder auch durch manuelle Eingabe der Kontonummern und Salden erfolgen. Zur vereinfachten Erstellung einer Excel-Tabelle
mit den Kontonummern und Jahressalden kann unser kostenlosen
Excel-Zusatzprogramm "Gesamtsaldenauswertung für Excel" verwendet werden.
Hierbei handelt es sich um ein Excel-Programm, mit dem die Gesamtsalden aus
der Buchhaltung automatisch zu einem gewünschten Stichmonat (z.B. 0 = Eröffnung
oder auch 12
bzw. 13 = Abschluss) ermittelt werden können. Vor der Übernahme bzw. dem Einlesen der Kontensalden in "eBilanz-Online" sollten unbedingt die verwendeten Kontonummern mit den E-Bilanz-Kontenrahmen SKR03 bzw. SKR04 der Firma Datev abgeglichen werden. Da in SOFTBUCH die Konten nahezu frei angelegt werden können, können die verwendeten Kontonummern eventuell von den Datev-Kontenrahmen abweichen. Um eine spätere korrekte Zuordnung zu den E-Bilanzpositionen zu ermöglichen, müssen daher in der Excel-Tabelle unbedingt die selbst angelegten Kontonummern mit den Kontonummern in den E-Bilanz-Kontenrahmen der Firma Datev verglichen und notfalls korrigiert werden. Nachdem die Konten mit ihren Salden überprüft wurden, kann die Excel-Tabelle mit den Kontonummern und Salden in eBilanz-Online eingelesen werden. Unter eBilanz-Online können die Salden dann durch Auswahl der korrekten Zuordnungstabelle den entsprechenden E-Bilanz-Positionen zugeordnet werden (mapping). Da diese Zuordnungstabellen wie schon oben beschrieben von der Verwendung eines Original-Datev-Kontenrahmens ausgehen, ist der oben beschriebene Abgleich der verwendeten Kontonummern mit den Kontonummern der E-Bilanz-Kontenrahmen der Firma Datev sehr wichtig. Nach Vervollständigung aller Angaben und Werte und abschließender Kontrolle kann dann die E-Bilanz übermittelt und gegebenenfalls veröffentlicht werden. Hilfe zur Erstellung und Übermittlung einer E-Bilanz mittels eBilanz-Online finden Sie direkt auf der Internetseite "www.ebilanzonline.de" und im angeschlossenen Forum unter "https://forum.ebilanzonline.de". Anleitung zur Erstellung einer E-BilanzZur besseren Übersicht über die Vorgehensweise finden Sie hier eine Kurzanleitung zur Erstellung einer E-Bilanz als pdf-Datei (siehe auch auf unserer allgemeinen Link-Seite). In der Anleitung haben wir versucht sowohl die
Einrichtung beim Portal des Bundesanzeigers als auch kleine Hinweise mit
aufzunehmen. EmpfehlungAuf dem Internetportal eBilanz-Online des Bundesanzeigers steht eine entsprechende Bedienungsanleitung zum Download bereit. Des weiteren bietet der Bundesanzeiger im Forum eBilanz-Online zum leichteren Einstieg und Übersicht neben dem Handbuch Einführungsvideos und so genannte "Webinare" (Online-Seminare als Video-Vorführung) zur Ansicht an. In diesen Webinaren wird die Vorgehensweise zur Online-Abgabe der E-Bilanz erläutert und auf wichtige Details hingewiesen. Auf Grund des kompakten Informationsgehaltes können sich Anwender hier sehr schnell einen Überblick und Einstieg zum sehr umfangreichen Thema E-Bilanz verschaffen. Auf unserer allgemeinen Link-Seite finden Sie noch die wichtigsten Links zur E-Bilanz .
HilfestellungAuch wenn wir für das kostenlose Excel-Zusatzprogramms "Gesamtsaldenauswertung für Excel" leider keine Gewährleistung garantieren und normalerweise keinen Support anbieten können, werden wir jedoch gerne versuchen Ihnen bei eventuellen Fragen weiter zu helfen. Zum Bereich Jahresabschluss und E-Bilanz ist es uns als Software-Anbieter durch das Steuerberatungsgesetz (StBerG §5 Abs.1, "Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen") leider untersagt, Hilfestellung zu leisten.
Datev ist ein eingetragener Markenname der Firma
Datev eG |
Stand: 07.02.2025
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