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Diese Seite enthält den Softwarelizenzvertrag, dem die Nutzung unserer
Software unterliegt.
1. SOFTWARELIZENZVERTRAG
Prüfen Sie die folgenden Bedingungen bitte sorgfältig, bevor
Sie die beiliegende Software kaufen und installieren. Mit dem Kauf des Produktes,
spätestens jedoch mit der Installation der Software, erklären Sie sich mit den
nachfolgenden Bedingungen einverstanden. Falls Sie mit diesen Bedingungen nicht
einverstanden sein sollten, senden sie die Software einschließlich Handbuch innerhalb von
14 Tagen ausgehend vom Datum des quittierten Kaufbelegs zurück. Der Kaufpreis kann nur
bei innerhalb des angegebenen Zeitraumes erfolgter Rückgabe erstattet werden.
I. GEGENSTAND DES VERTRAGES
Gegenstand des Vertrages ist das auf dem Datenträger (Diskette)
aufgezeichnete Computerprogramm (nachfolgend "Software"). MC Software GmbH macht
darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,
Computer-Software so herzustellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen
fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne
der Programmbeschreibung und Benutzeranleitung fehlerfrei arbeitet.
II. UMFANG
- Alle Rechte an diesem Programm liegen bei der MC Software GmbH, München.
- Mit Erwerb dieses Produkts wird dem Käufer ein einfaches Recht zur Benutzung des
urheberrechtsgeschützten Programms (Lizenz) eingeräumt. Dieses Recht zur Nutzung bezieht
sich ausschließlich darauf, das Produkt auf oder im Zusammenhang mit jeweils nur einem
einzigen Computer zu benutzen.
- Das Anfertigen von Programmkopien ist nur zur Datensicherung zulässig.
- Jede sonstige Softwarenutzung, Kopieanfertigung, Abänderung oder Weitergabe von
Original oder Kopien, Abänderung oder Verbindung mit anderer Software ist unzulässig.
Ebenso unzulässig ist der Versuch, die Software oder Teile der Software zu dekompilieren,
modifizieren, übertragen oder zu disassemblieren. Eine unzulässige Nutzung, insbesondere
Weitergabe von Kopien oder Nutzung auf weiteren Computern, hat automatisch die Beendigung
dieser Lizenz zur Folge. Der Lizenznehmer haftet für alle Schäden, die durch Verletzung
dieser Bedingungen entstehen.
- Wird das Programm als Update zu einer früheren Programmversion erworben,
erlischt nach erfolgter Installation der neuen Programmversion das Nutzungsrecht für
früher gelieferte Programmversionen. Es kann und darf also stets nur mit der aktuellsten
Programmversion gearbeitet werden.
III. BEENDIGUNG
- Diese Lizenz gilt bis zu Ihrer Beendigung. Sie sind jederzeit zur Beendigung der
Lizenz dadurch berechtigt, dass Sie die Software zusammen mit sämtlichen Kopien,
Abänderungen und Kombinationsteilen jeder Art vernichten. Die Lizenz endet ebenfalls,
wenn Sie gegen diese Lizenzbedingungen verstoßen.
- Im Falle einer Beendigung dieser Lizenz verpflichten Sie sich, die Software
zusammen mit allen Kopien, Abänderungen,
Registrierungsschlüssel und Kombinationsteilen jeder Art zu vernichten.
Nach vollständiger Zerstörung der Software und (bei
Disketten als Datenträger) Unkenntlichmachung der Diskettenaufkleber
sind Sie zur anderweitigen Benutzung der Disketten berechtigt.
IV. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
- Die Datenträger, auf welchen die Software geliefert wurde, sind frei von
Material- und Herstellungsfehlern bei normalem Gebrauch während eines Zeitraumes von 6
Monaten ab Lieferdatum. Als Nachweis gilt ausschließlich der quittierte Kaufbeleg. Die
vorstehende beschränkte Gewährleistung erstreckt sich nicht auf
Datenträger, welche durch
Zufall oder Mißbrauch oder Eingriff Unbefugter (anderer als Mitarbeiter der MC Software
GmbH) beschädigt wurden.
- Während der genannten Gewährleistungsfrist verpflichtet sich MC Software GmbH,
einen fehlerhaften
Datenträger zu ersetzen, falls diese der MC Software GmbH unter Beifügung
des quittierten Kaufbeleges zugesandt wird. Ist die MC Software GmbH nicht in der Lage,
einen fehlerfreien Ersatzdatenträger zu liefern, sind Sie berechtigt, nach Ihrer Wahl
Herabsetzung des Erwerbspreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatz scheiden vorbehaltlich Abs. 4. Und Ziffer
V aus.
- Weiter Gewährleistungen scheiden aus. Insbesondere wird keine Gewährleistung
für den Programminhalt, dessen Fehlerfreiheit oder Eignung für bestimmte Zwecke
übernommen. Die Verantwortung für Software- und Hardwareauswahl, für Installation,
Gebrauch, erwartete Ergebnisse sowie Datenschutz und Datensicherung durch Sicherungskopien
liegt ausschließlich bei Ihnen.
- Ausgenommen von den vorstehenden Gewährleistungseinschränkungen sind
zugesicherte Eigenschaften. Diese bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit jedoch der Schriftform
und der Unterschrift befugter Vertreter der MC Software GmbH. Für Schadensersatz haftet
die MC Software GmbH nur gemäß Ziffer V.
V. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
- Die MC Software GmbH haftet nicht für Schäden, es sei denn, dass ein Schaden
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der MC Software GmbH verursacht worden
ist. Gegenüber Kaufleuten wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit
ausgeschlossen.
- Eine Haftung wegen eventuell von der MC Software GmbH zugesicherten Eigenschaften
bleibt unberührt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von Zusicherungen
seitens der MC Software GmbH umfaßt sind, ist ausgeschlossen.
- Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, wird nicht gehaftet.
- Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Schaden begrenzt,
mit dessen möglichen Eintritt die MC Software GmbH bei Vertragsabschluß nach den damals
bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen hatte. In jedem Fall beschränkt sich
die Haftung auf die Höhe des Zweifachen des gezahlten Kaufpreises (Lizenzgebühr),
unabhängig davon, ob es sich um Ansprüche des Vertragsrechtes, um
Schadensersatzansprüche oder andere Haftungsansprüche handelt.
VI. ALLGEMEINES
- Jede Unterlizenzvergabe, Abtretung von Rechten nach diesen Vertragsbedingungen
oder nicht ausdrücklich zugelassene Weitergabe von Software ist unzulässig.
- Dieser Lizenzvertrag beinhaltet alle Zusagen und Absprachen mit Ihnen über den
Lizenzinhalt und ersetzt frühere Vorschläge, Angebote, Zusicherungen und Mitteilungen in
Bezug auf die Software.
VII. TRENNBARKEIT
Der vorstehende Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn sich
einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann
so zu ändern, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und
rechtlichen Zwecke soweit als möglich erreicht werden.
VIII. GELTENDES RECHT, GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT
- Bezüglich des anwendbaren Rechtes unterliegt die vorliegende Lizenz dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland und ausschließlich der Rechtsprechung deutscher Gerichte.
- Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen
und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Vollkaufleuten
München, wir sind jedoch berechtigt, den Besteller bzw. Lizenznehmer an seinem Sitz zu
verklagen.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist
München.
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